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Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Grundbuch, 22.06.2011

Gesetzlich klar geregelt ist, dass Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Grundbesitz erwerben können, alle Gesellschafter im Grundbuch einzutragen sind und zusätzlich auch ein Name der GbR eingetragen werden kann.

Stark umstritten war zuletzt, wie dem Grundbuchamt nachzuweisen ist, ob eine kaufende GbR überhaupt existiert und wer Gesellschafter der GbR ist. Der BGH hat nun klar entschieden, dass genügt, wenn die Handelnden erklären, dass sie alleinige Gesellschafter sind. Weitere Nachweise hinsichtlich Existenz, Identität oder Vertretungsverhältnissen kann das Grundbuchamt nicht verlangen.

Ungelöst bleibt die Problematik, dass sich der Verkäufer nicht aufgrund einer Registereintragung darauf verlassen kann, dass es seinen Vertragspartner gibt und dieser korrekt vertreten wird, und wie sich bei großen Gesellschaften ein bestellter Vertreter praktikabel legitimieren kann.

Diese Schwierigkeiten werden zuverlässig nur vermieden, wenn statt einer GbR eine vermögensverwaltende OHG oder KG verwendet wird.

BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10

Kapitalverwendung in der GmbH, 22.06.2011

Seit der GmbH-Reform darf das Stammkapital der GmbH grundsätzlich auch an Gesellschafter als Darlehen gewährt werden (§ 19 Abs. 5 GmbHG). Voraussetzung ist aber eine gesetzeskonforme Gestaltung des Darlehensvertrags und die "Vollwertigkeit" der Darlehensforderung. Nach Auffassung des OLG München (Beschluss vom 17.02.2011 - 31 Wx 246/10) darf das Registergericht dies prüfen. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und Verzögerungen im Eintragungsverfahren sollten diese Fragen unbedingt rechtzeitig mit Beratern besprochen werden.

Das vorstehende gilt bei einer GmbH & Co. KG auch für die Weiterleitung des Stammkapitals von der "Verwaltungs"-GmbH an die KG.

Neben § 19 GmbHG ist auch zu beachten, dass § 43a GmbHG Darlehensgewährungen an den GmbH-Geschäftsführer unverändert verbietet.

OLG München, Beschluss vom 17.02.2011 (pdf-Datei)

Gesellschaften, Anmeldung der Geschäftsanschrift, 16.06.2011

Als "Nebenwirkung" der GmbH-Reform wurde § 29 HGB dahin geändert, dass jeder Kaufmann (also sowohl Einzelkaufleute als auch alle Gesellschaften) verpflichtet sind, Ihre Geschäftsanschrift zum Handelsregister anzumelden. Dies muss in notariell beglaubigter Form geschehen (§ 12 HGB). Zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen der Registergerichte sollte jede Gesellschaft prüfen, ob ihre richtige Anschrift schon eingetragen ist und andernfalls einen Notar aufsuchen.

Korrektur der Erbschaftsteuerreform, 17.02.2010

Das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" brachte zum 01.01.2010 eine Erleichterung der Vererbung in der Steuerklasse II (vor allem Eltern, Geschwister, Neffen/ Nichten). Zwar blieb der Freibetrag bei Euro 20.000. Der Steuersatz steigt nun aber in Stufen von 15%, 20% und 25% an und erreicht erst ab einem steuerpflichten Erwerb von mehr als Euro 600.000 die zuvor immer geltenden 30%. Um die Möglichkeiten des Stufentarifs optimal auszunutzen, sollten letztwillige Verfügungen an diese Rechtslage angepasst werden.

Weitere Erleichterungen gibt es für Unternehmensübergaben hinsichtlich der Lohnsummen (Höhe und Frist).

Pflichtteil und Testamente und Sozialleistungen (vor allem bei Behinderten und Hartz IV), 17.02.2010

Wer, z.B. wegen einer Behinduerung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2 ("Hartz IV") beantragt, muss grundsätzlich einen ihm nach dem Tod eines Elternteils zustehenden Pflichtteil geltend machen.

Eine Ausnahme hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24.11.2008, L 20 AS 92/07) anerkannt, wenn die Arbeitslosigkeit voraussichtlich von kurzer Dauer ist und Nachlass zur Versorgung des noch lebenden Elternteils erforderlich ist.

Wenn Eltern sich auf die Unsicherheit solcher Entscheidungen nicht verlassen wollen, empfiehlt es sich, rechtzeitig und (zwingend) notariell beurkundet einen Pflichtteilsverzicht mit ihren Kindern zu vereinbaren. Andernfalls können Kinder faktisch zur Klage gegen den noch lebenden Elternteil gezwungen werden. Weiter sollte durch ein sogenanntes "Bedürftigentestament" (auch "Behindertentestament" genannt" geregelt werden, was das Kind wie erhalten soll.

Die Zulässigkeit eines Pflichtteilsverzichts und eines Bedürftigentestaments hat das OLG Köln jetzt mit Urteil vom 09.12.2009 - Az. 2 U 46/09 - bestätigt.

Vereinssatzungen anpassen bei Tätigkeitsvergütungen für den Vorstand, 20.11.2009

In manchen Vereinen werden an den Vorstand pauschale Tätigkeitsvergütungen für Arbeits- oder Zeitaufwand gezahlt. Bis zu einem Betrag von Euro 500 jährlich muss ein Vereinsvorstand diese Vergütung auch nicht versteuern (§ 3 Nr. 26a EStG). Ein Verein darf solche Zahlungen aber nur leisten, wenn sie nicht unangemessen hoch sind (§ 55 Absatz 1 Nummer 3 AO) und die Satzung die Zahlung zulässt.

Vereinsatzungen sollten daher dringend überprüft werden. Bei einem Verstoß kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein. Eine eventuelle Änderung der Satzung muss dabei bis 31. Dezember 2010 beschlossen sein (BMF-Schreiben vom 14.10.2009). Satzungsänderungen sind notariell beglaubigt zum Vereinsregister anzumelden.

Bei einer Satzungsänderung ist jetzt auch eine konsolidierte Fassung der gültigen Satzung einzureichen.

Patientenverfügung gesetzlich geregelt, 04.09.2009

Das Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Es bestätigt aber im wesentlichen die derzeitige Rechtslage. Wichtig ist:

Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt trotz ALG II (Hartz IV), 11.12.2007

Schon einige Tage alt, aber langfristig wichtig ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts: Wenn Eltern ein Haus an Kinder übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten, war fraglich, ob die Kinder damit automatisch Ansprüche auf Arbeitslosengeld II verlieren bzw. nur noch darlehensweise unterstützt werden. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass ein mit einem Nießbrauch belastetes Objekt kein verwertbares Vermögen und daher ALG II als Zuschuss zu gewähren ist.

Pressemitteilung des BSG

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