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Sprachen und Ausland

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Urkunden für das Ausland

Sie benötigen eine Urkunde in englischer, französischer oder spanischer Sprache?

Beglaubigungsvermerke können wir Ihnen auch in Fremdsprachen erstellen. Eine Übersetzung ist dann nicht mehr erforderlich.

Beurkundungen können ebenfalls direkt in der Fremdsprache erfolgen. Bitte klären Sie in diesem Fall vorab mit dem Notariat, ob die Beauftragung eines Übersetzers erforderlich ist.

Wenn Sie nur eine Beglaubigung benötigen, können Sie den Text selbst in jeder gewünschten Sprache (z. B. russisch, rumänisch usw.) aufsetzen. Eine Übersetzung auf Deutsch ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Bei Urkunden zur Verwendung im Ausland gilt in der Regel ausländisches Recht, das Ihr deutscher Notar meist nicht kennt. Vor Beglaubigung oder Beurkundung sollte daher geklärt werden, ob die Urkunde inhaltlich und formal auch akzeptiert wird.

Urkunden aus dem Ausland?

Sie benötigen eine Urkunde aus dem Ausland, weil z. B. ein Verkäufer in den USA lebt? Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wo und wie im Ausland deutsche Notarverträge genehmigt werden können, beispielsweise beim amerikanischen Notary Public oder dem deutschen Konsulat. Wir übermitteln die Dokumente und bemühen uns, Adressen und Ansprechpartner im Ausland herauszufinden.

Familienrecht und Erbrecht bei ausländischer Staatsangehörigkeit?

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und wollen ein Testament errichten oder einen Ehevertrag schließen? Dann gilt - vor allem im Erbrecht - oft auch ausländisches Recht.
Wir können Ihnen, meist in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Notarinstitut, Informationen über das Recht vieler Staaten geben und so eine sachgerechte Gestaltung ermöglichen.

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