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Eine Private Limited Company (Limited oder Ltd.) als Alternative zur GmbH?

Dank der europäischen Einigung ist es mittlerweile relativ einfach, auch ausländische Rechtsformen in Deutschland zu verwenden. Besonderer Beliebtheit erfreute sich einige Zeit die englische Limited. Aber auch die französische SARL oder die spanische SRL finden Beachtung.

In der Praxis wurde die Limited aber mittlerweile durch die deutsche "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" als kleiner GmbH abgelöst. Dennoch hier einige Informationen.

Vorteile bot die Limited bei der Kapitalbindung. Dies ist mit der GmbH-Reform und der Einführung der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" entfallen.

Schnellere Gründung der Limited?

Eine Limited kann zweifellos in England sehr schnell gegründet werden. Wenn aber beispielsweise Banken die Anmeldung der obligatorischen Zweigniederlassung in Deutschland verlangen, kommt natürlich die Zeit des deutschen Registerverfahrens hinzu. Bedenkt man, dass ein deutsches Registergericht zur Prüfung langer (und manchmal sehr schwer verständlicher), aus dem englischen übersetzter Texte mehr Zeit benötigt als für eine deutsche Standard-GmbH, ist jeder Zeitvorteil schnell dahin.

Die Gründung einer GmbH dauert übrigens auch nicht lang: Von der Anmeldung beim Notar bis zur Unterschrift vergehen auch dort oft nur wenige Stunden. Nach der Beurkundung ist lediglich eine Kontoeröffnung nötig und alle Daten gehen elektronisch ohne Verzögerung an das Registergericht. Registergerichte sind meist kooperativ, wenn es aus sachlichen Gründen eilt.

Geringere Kosten der Limited?

Ist die Gründung einer Limited günstiger als bei der GmbH?
Zwar wirbt beispielsweise Go Ahead mit Grundkosten von (nur) € 260. Hinzu kommen aber (sinnvollerweise) € 70 für beglaubigte und übersetzte Gründungsdokumente. Weiter ist eine Limited, die in von Deutschland aus verwaltet wird, zur Anmeldung einer Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister verpflichtet. Die dadurch entstehenden Kosten (je nach Sachlage bis zu € 150 Notarkosten und € 100 Gerichtskosten) sind in den beworbenen Preisen nicht enthalten.
Die Gründungskosten schon einer "großen" 1-Personen-GmbH liegen nur unwesentlich höher (Notarkosten unter € 500, Gerichtsgebühr € 151).

Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" unterbietet diese Kosten mit realistisch ca. € 250 nochmals deutlich.

Hinzu kommen bei der Limited aber regelmäßig jährliche Kosten für die rechtliche Betreuung der Limited in England. Diese ist durchaus sinnvoll, da ein Verstoß gegen die jährlichen Berichtspflichten schnell zur Löschung der Limited in England führen kann - mit katastrophalen Auswirkungen auf die rechtliche Situation auch in Deutschland (vgl. dazu die anschauliche Entscheidung des OLG Jena vom 22.08.2007 in meiner Rechtsprechungsübersicht). Diese jährlichen Kosten betragen bei Go Ahead beipielsweise € 260!
Bei einer GmbH fallen solche Kosten überhaupt nicht an!

Auch spätere Änderungen werden oft nur scheinbar richtig sein: Zwar erfordert der Austausch eines Directors in England keine Beurkundung, aber beherrschen Sie ohne Rechtsberater die dennoch nötigen Formalia? Wenn dieser Director dann in Deutschland ebenfalls angemeldet werden soll, benötigen Sie einen englischen Nachweis mit beglaubigter deutscher Übersetzung und natürlich auch wieder ein deutsches Registerverfahren.

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