Liquidation?
Sie wollen Ihre GmbH liquidieren bzw. sind schlicht Inhaber eines nicht mehr benötigten "GmbH-Mantels"?
Natürlich können Sie eine formelle Liquidation durchführen und die GmbH nach Ablauf des "Sperrjahrs" löschen lassen. Es ist für uns übrigens selbstverständlich, die nötigen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger direkt zu veranlassen.
Alternativ sollte in geeigneten Fällen aber auch eine Verschmelzung
auf den Alleingesellschafter oder de Formwechsel in eine GbR überlegt
werden: Dies erfolgt wesentlich schneller (wir haben hier schon eine
Vollzugszeit von sechs Tagen von der Beurkundung des Formwechsels bis
zur Löschung erreicht) und je nach Bilanzsituation zu vergleichbaren
Kosten.Wir beraten Sie gerne unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufs,
der Kosten und der Haftungsrisiken.
Zu warnen ist jedoch vor einer Mantelverwendung durch Nutzung der
GmbH für einen neuen Geschäftsbetrieb: Die Rechtsprechung behandelt
dies wie eine Neugründung, so dass eine entsprechende
Handelsregisteranmeldung und die ggf. Wiedereinzahlung des Kapitals
erforderlich sind.