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Liquidation?

Sie wollen Ihre GmbH liquidieren bzw. sind schlicht Inhaber eines nicht mehr benötigten "GmbH-Mantels"?

Natürlich können Sie eine formelle Liquidation durchführen und die GmbH nach Ablauf des "Sperrjahrs" löschen lassen. Es ist für uns übrigens selbstverständlich, die nötigen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger direkt zu veranlassen.

Alternativ sollte in geeigneten Fällen aber auch eine Verschmelzung auf den Alleingesellschafter oder de Formwechsel in eine GbR überlegt werden: Dies erfolgt wesentlich schneller (wir haben hier schon eine Vollzugszeit von sechs Tagen von der Beurkundung des Formwechsels bis zur Löschung erreicht) und je nach Bilanzsituation zu vergleichbaren Kosten.Wir beraten Sie gerne unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufs, der Kosten und der Haftungsrisiken.

Zu warnen ist jedoch vor einer Mantelverwendung durch Nutzung der GmbH für einen neuen Geschäftsbetrieb: Die Rechtsprechung behandelt dies wie eine Neugründung, so dass eine entsprechende Handelsregisteranmeldung und die ggf. Wiedereinzahlung des Kapitals erforderlich sind.

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