Unternehmen
Der Notar darf als rechtlicher Berater Ihre Anlaufstelle in allen Rechtsfragen um Ihr Unternehmen sein. Er steht Ihnen, stets in enger Abstimmung mit dem steuerlichen Berater, von der richtigen Wahl der Unternehmensform, des Namens, der Unternehmensnachfolge bis zur Liquidation zur Verfügung. Das freilich in der Bürokratie noch lange nicht erreichte Ziel ist die "One-Stop-Agency": Wir wollen für Sie so viele Einzelschritte erledigen, damit möglichst rasch alle notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob eine notarielle Tätigkeit, wie oft bei GmbHs oder bei Handelsregisteranmeldungen, vorgeschrieben ist. Auch ein formlos möglicher GbR-Vertrag sollte rechtlich wohl überlegt sein. Schließlich muss er sich gerade in Streitfällen bewähren.
Unter den obigen Menüpunkten finden Sie nur einige wenige Hinweise auf Besonderheiten.
Als Dozent für Rechtsanwälte im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich mit dem Recht der Gesellschaften einschließlich der aktuellsten Entwicklungen im Recht der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften und auch der Behandlung ausländischer Gesellschaften in Deutschland, beispielsweise der englischen Limited, stets vertraut. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Fachanwälte
Informationen rund um die Unternehmensgründung finden Sie auch unter Gründeragentur Bayern
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